Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Grundlagen

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden oder Teilnehmer – im folgenden Auftraggeber – und CCT Network GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

§ 2 Sondervereinbarungen bei offenen Seminaren

Offene Seminare sind solche Seminare, die in unseren Ausschreibungen oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen der Teilnehmer müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Seminarplätze nach Eingang der Anmeldung vergeben. Die Buchung wird schriftlich bestätigt.
Alle Informationen über Kurse (inkl. der Preise) in den Prospekten bzw. auf der Website stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar (invitatio ad offerendum). Sie können jederzeit geändert werden.

§ 3 Sondervereinbarungen bei Coachings

CCT Network GmbH führt für den Auftraggeber ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation des Coachees unter Berücksichtigung außerberuflicher, insbesondere privater Aspekte zum Ziel hat. Das Coaching erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen. Der Coachee versichert, eigenverantwortlich zu handeln und handeln zu können und keine psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu haben. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die unverzügliche Bestätigung der Buchung des Auftraggebers durch CCT Network GmbH.
Das Coaching kann seitens des Coachees zu jeder Zeit beendet werden, seitens CCT Network GmbH bei Vorliegen eines sachlichen Grundes.
Das seitens des Auftraggebers an CCT Network GmbH zu entrichtende Entgelt bemisst sich nach einem individuell zu vereinbarenden Stundensatz (60 Minuten). Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen über die abgehaltenen Sitzungen vorzunehmen. Alle Entgelte sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung ohne Abzug fällig.
Im Falle einer Stornierung des Termins einer Sitzung durch den Auftraggeber oder Coachee erhält CCT Network GmbH bei Absage bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin kein Entgelt, bei Absage bis zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Entgeltes, bei Absage innerhalb von zwei Werktagen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Entgeltes.

§ 4 Sondervereinbarungen bei Inhouse Veranstaltungen (Trainings, Coaching, Entwicklung, Seminare)

Inhouse-Veranstaltungen sind firmenspezifische Maßnahmen. Grundlage ist ein schriftlich verfasstes Angebot, das ab Verfassungsdatum des Angebots bis zum Gültigkeitstag seine Gültigkeit behält. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail. Die Buchung wird auf Wunsch des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
Die Organisation der Veranstaltung (insb. Hotelreservierung, Nennung und Einladung der Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern) erfolgt durch den Auftraggeber. Sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten, die erforderliche Ausstattung und erforderlichen Medien in vereinbartem Zustand dem Auftragnehmer mindestens 60 Minuten vor Beginn der Maßnahme zur Verfügung.
Über die Veranstaltung wird ein Fotoprotokoll erstellt, das den Teilnehmern in elektronischer Form nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Inhouse-Veranstaltungen: Reise- und Unterbringungskosten für die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei außerhalb von Hamburg stattfindenden Maßnahmen hat der Auftraggeber den gebuchten Mitarbeiter/-innen Reisekosten und Spesen zu erstatten. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten i.H.v. 0,51Euro pro km bzw. Bahnfahrt, Flug oder Mietwagen. Sondervereinbarungen sind in schriftlicher Form im Angebot möglich.
Das vereinbarte Honorar wird –vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Absprache- je angebrochenem Trainings- oder Beratertag fällig, eine anteilige Abrechnung für z.B. halbe Tage ist für Trainings- und Entwicklungsleistungen nicht möglich. Für eine Anreise am Vortag entstehen keine zusätzlichen Honorarkosten, es fallen lediglich Reisespesen an.
Rechnungen sind bei Erhalt, spätestens jedoch mit Beginn der Maßnahme sofort ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate in Verzug, so wird die gesamte Restforderung in einer Summe sofort zur Zahlung fällig. Der Verzugszinssatz beträgt ab Fälligkeit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und bestimmt sich nach den jeweiligen Regelungen des BGB.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Seminargebühren und Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
Gegen Ansprüche des Auftragsnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Geltendmachung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

§ 6 Stornierung offener Seminare

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Beginn offener Seminare kann der Teilnehmer kostenfrei stornieren, bis drei Wochen vor dem Seminar werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 100% der Seminargebühr berechnet.
Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar. Die Stornokosten entfallen bei Nennung eines Ersatzteilnehmers vor Beginn der gebuchten Veranstaltung. Bei Seminaren und Ausbildungen können Ersatzteilnehmer jedoch nur benannt werden, wenn auch die Ersatzteilnehmer die notwendigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
CCT Network GmbH behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (in der Regel weniger als 5 Teilnehmer) bis 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§ 7 Stornierung von Inhouse-Veranstaltungen

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Trainings, Coachings, Seminare, Beratungen oder Vorträge können bis 9 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber Kosten in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Stornogebühren (z.B. Hotel, Tickets für An- und Abreise) werden vom Auftraggeber stets übernommen.
Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.
Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Bereits geleisteter Vorbereitungsaufwand wird auf Nachweis gegebenenfalls zeitanteilig in Rechnung gestellt, sofern er von den pauschalen Stornierungsgebühren nicht bereits umfasst ist.

§ 8 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms sowie wie der Einsatz der Mitarbeiter/-innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Maßnahme geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 9 Hindernisse der Leistungserbringung

CCT Network GmbH behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder eine sonstige vom Auftragnehmer unverschuldete Verhinderung die Veranstaltung zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, ist CCT Network GmbH verpflichtet, so schnell wie möglich einen Ersatztermin bzw. einen anderen kompetenten Mitarbeiter für die Durchführung zu benennen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Sofern eine Maßnahme durch einen durch den Auftragnehmer zu vertretenden Grund endgültig nicht stattfindet, ist CCT Network GmbH verpflichtet, den Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab schriftlicher Benennung der Kontoverbindung die geleisteten Anzahlungen zurückzuüberweisen.

§ 10 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 11 Urheberrechte

Sämtliche Seminarunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer, deren Kollegen und Mitarbeitern. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behält sich der Auftragnehmer vor. Insbesondere dürfen die Seminarunterlagen oder Teile daraus nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine auszugsweise Kopie darf gerne erstellt werden, wenn der Auszug inhaltlich nicht verändert wird, das Copy please Zeichen von CCT Network GmbH sichtbar ist und das Urheberrecht gewahrt ist.

§ 12 Haftung

Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
CCT Network GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Im Übrigen haftet CCT Network GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, soweit sie nach Erteilung des Auftrages entstehen, sind ausgeschlossen.
CCT Network GmbH haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer von CCT Network GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
CCT Network GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Zufriedenheitsgarantie

Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr, sofern Sie dies bis zur Mittagspause des ersten Seminartages schriftlich beim Seminarleiter anzeigen und die weitere Teilnahme am Seminar abbrechen.

§ 14 Sektenpassus

Die Seminare von CCT Network GmbH beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult.

Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.

§ 16 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das deutsche Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Für Aufträge, die durch CCT Network GmbH vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

CCT Network GmbH
Hamburg, Januar 2019